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FAQ

Hier gibt es Antworten zu den meist gestellten Fragen.
Die Verordnung hat eine 12-Wochenfrist, danach wird eine neue Verordnung benötigt.

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden

(vom Ausstellungsdatum gerechnet), sonst verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit.

Bei dringlichen Behandlungsbedarf muss die Verordnung innerhalb von 14 Kalendertagen begonnen werden.

Bei einer BG-Verordnung darf nur für maximal 4 Wochen behandelt werden, danach ist eine erneute Verordnung erforderlich.

Die Behandlung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden, sonst verliert die BG-Verordnung Ihre Gültigkeit.

Ist unter Punkt 8 „Ergotherapiebeginn am“  ein Datum eingetragen, gelten die 14 Tage nach diesem Datum.

Bei dringendem Behandlungsbedarf spätestens innerhalb von 7 Tagen nach diesem Datum.

Bei einer BG-Verordnung muss das Formular für Ergotherapie ausgestellt sein und bei einer Heilmittelverordnung  (Muster 13 Ergotherapie) muss das Kreuz bei „Ergotherapie“ gesetzt sein sowie die Diagnosegruppe und Leitsymptomatik angegeben sein.

Jede Abänderung auf einer Verordnung muss mit einem Stempel und einer Unterschrift des ausstellenden Arztes gegengezeichnet werden, um die Gültigkeit der Verordnung zu gewährleisten.

Auf Gültigkeit der Verordnung ab Ausstellungsdatum achten.

Die Blankoverordnung empfiehlt sich vor allem für Langzeittherapien.

Bei einer Blankoverordnung kann der Ergotherapeut die Therapiezeiten patientenindividuell festlegen wodurch die Therapie flexibel gestaltet werden kann.

Es gibt keine Unterbrechungsregelung.

Die Therapiezeit beträgt mindestens 30 Min. und höchstens 180 Min.

Die Blankoverordnung ist für Ärzte extrabudgetär, fällt also nicht in deren Heilmittelbudget. Da es keinen Verordnungsfall gibt, gibt es außerdem keine Begrenzungen dazu, wie oft eine Blankoverordnung ausgestellt werden darf.

Die Blankoverordnung ist 16 Wochen nach ihrer Ausstellung gültig.

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden

(vom Ausstellungsdatum gerechnet), sonst verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit.

Bei dringlichen Behandlungsbedarf muss die Verordnung innerhalb von 14 Kalendertagen begonnen werden.

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